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Umweltplakette / Feinstaubplakette

Die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen (35. BlmSchV) ist im März 2007 in Kraft getreten. Seit 1. Januar 2008 benötigen daher alle Kraftfahrzeuge eine gültige Umweltplakette, auch Feinstaubplakette genannt, um die ausgewiesenen Umweltzonen (derzeit über 50 Zonen) befahren zu dürfen. Als Umweltzonen werden die Regionen bezeichnet, in denen eine besonders hohe Feinstaubbelastung gemessen wird, also in erster Linie Städte und Ballungszentren. Die Verordnung gilt bereits auch in einigen anderen EU-Ländern wie z.B. Frankreich.

Die Farbe der Plakette richtet sich nach der Schadstoffgruppe des Fahrzeugs. Die notwendigen Informationen hierüber liefert der Fahrzeugschein mit Angaben zu Fahrzeugart, Antriebsart und dem Emissionsschlüssel. Danach entscheidet sich also, welche Plakette ausgestellt wird:

- grüne Plakette: Schadstoffgruppe 4, freie Fahrt in nahezu allen Umweltzonen,

- gelbe Plakette: Schadstoffgruppe 3 (Dieselfahrzeuge), Verbot der Einfahrt in fast alle Umweltzonen, Ausnahme: Neu-Ulm oder

- rote Plakette: Schadstoffgruppe 2 (alte Dieselfahrzeuge), Verbot der Einfahrt in alle Umweltzonen.

Keine Plakette erhalten die Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1; also die, die zu viele Schadstoffe ausstoßen (z. B. Benzinfahrzeuge ohne Katalysator). Auch diesen Fahrzeugen ist das Befahren aller Umweltzonen untersagt.

Für die Vergabe der blauen Plakette existiert zurzeit noch keine gesetzliche Grundlage. Es wird jedoch diskutiert, dass sie für Diesel-Fahrzeuge gelten soll, die der Abgasnorm Euro 6 entsprechen sowie für Benzin-Fahrzeuge mit der Norm Euro 3 und höher. Festgelegte Dieselfahrverbotszonen gelten bereits für Hamburg und Stuttgart (blaue Zonen).

Ausnahmeregelungen für die Vergabe von Umweltplaketten betreffen nur bestimmte Fahrzeuge, z.B. Einsatzwagen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

Die Feinstaubplakette muss in der unteren Ecke (Beifahrerseite, innen) jeder Windschutzscheibe gut erkennbar sein, andernfalls drohen Bußgelder. Kommt es also zu einem Austausch der Frontscheibe, muss auch eine gültige Umweltplakette wieder auf der neuen Scheibe angebracht werden. Autoglas Laakmann sorgt bei jeder Montage für die Anbringung der zugelassenen Feinstaubplakette mit korrekter Beschriftung (Nennung des zugehörigen Kennzeichens).



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