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Kfz-Glasversicherung

Was können Sie im Falle eines Schadens tun? Wenn Sie Ihren Regulierungsanspruch gegenüber der Versicherung an uns abtreten, übernehmen wir für Sie sämtliche Abrechnungsformalitäten – das gilt für alle Versicherungen. Klären Sie aber immer vor der Abtretungserklärung, ob gemäß Ihrem Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vorliegt.

Reparatur:

Als Versicherungsnehmer mit Kaskovertrag fallen in der Regel für die Reparatur z.B. eines Steinschlages in der Frontscheibe für Sie keine Kosten an. Zunächst wird immer die Möglichkeit einer Reparatur geprüft, da somit Kosten und Zeitaufwand minimiert werden.

Scheibenwechsel:

Ist jedoch ein Wechsel der Windschutzscheibe oder einer anderen Scheibe nötig, übernehmen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung (SB) (meistens Teilkasko (TK), wobei Ihr Schadenfreiheitsrabatt unberührt bleibt).

Möchten Sie den Schaden ohne Kaskoversicherung begleichen? Der Preis für Material und Montage richtet sich nach dem Fahrzeugmodell. In solch einem Fall erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.



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