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Auf dem Weg zum autonomen Fahren werden wir zunehmend von intelligenten Fahrerassistenzsystemen unterstützt. Zu diesen Systemen zählen z.B. Abstandswarner, Spurhalte- oder Fernlichtassistenz, Einparkhilfen, Verkehrszeichenerkennung oder Notbremssysteme.
Oftmals erhalten diese Fahrhilfen ihre Informationen über eine an der Frontscheibe montierte Kamera. Muss jedoch eine beschädigte Windschutzscheibe ausgetauscht werden, so wird auch diese Kamera aus- und nach dem Einsetzen der neuen Scheibe wieder eingebaut. Sind ohne die dadurch notwendige Kalibrierung etwa die hochgenauen optischen Sensoren nicht korrekt eingestellt, kann es zu folgeschweren Unfällen kommen.
Je nach Art der Kamera verwenden die Systeme Ultraschallsensoren, ein Radarsystem und/oder ein sogenanntes LiDAR-System (Abkürzung für engl. Light detection and ranging), auch LaDAR (Laser detection and ranging). Dies ist eine Methode zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung. Fahrzeuge mit einem LiDAR-System benötigen bei einem Frontscheibenwechsel keine Kamerakalibrierung.
Anders dagegen verhält es sich bei Fahrzeugen, die über eine einfache oder eine Stereokamera verfügen. In diesen Fällen ist eine exakte Kalibrierung für die Gewährleistung einer sicheren Fahrt unter Einsatz der verfügbaren Systeme unerlässlich. Solch eine Kalibrierung muss mit Spezialwerkzeugen und nur durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden. Es gibt keine Fehlermeldung vom Fahrzeug, wenn die Systeme falsch eingestellt sind!
Es wird unterschieden zwischen der "statischen" und der "dynamischen" Kalibrierung:
Im Fall einer statischen Kalibrierung wird anhand markenspezifischer Justierungstafeln die Geofahrachse des Fahrzeuges ausgemessen und die Kameras werden ausgerichtet.
Handelt es sich um eine dynamische Kalibrierung, wird die Kamera während einer Testfahrt von zwei Monteuren justiert.
Für einige Fahrzeugmarken sind beide Methoden erforderlich, um den vollständigen, korrekten Einsatz aller Fahrerassistenzsysteme sicherzustellen.
Zur Wiederherstellung der Fahrsicherheit sorgt Autoglas Laakmann für eine fachgerechte Windschutzscheibenmontage inklusive der erforderlichen, einwandfreien Neukalibrierung der Kamera unter Verwendung hochmoderner Messtechnik von Hella Gutmann.
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Quelle:Disclaimer von Rechtsanwalt Sören Siebert
1. Allgemeines, Kundenkreis, Sprache
(1) Alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen (wie z.B. Montagen und Folierungen) der Autoglas Laakmann GmbH & Co. KG aufgrund von Bestellungen und Aufträgen unserer Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (a) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (b) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
(4) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher, niederländischer und englischer Sprache geschlossen.
2. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich.
(2) Durch Abgabe eines Angebotes macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts bzw. zum Auftrag der entsprechenden Leistung. Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden.
(3) Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail oder schriftlich) die Annahme erklären oder die Ware absenden oder übergeben bzw. die Leistung ausführen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.
(4) Die innerhalb des Online-Shops von dem Verkäufer aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine den Verkäufer bindenden Angebote dar, es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten. Durch die Absendung der Bestellung aus dem „virtuellem Warenkorb“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den Zugang zu dieser Bestellung wird der Verkäufer dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen. Der Kaufvertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung in Textform oder Auslieferung der Ware durch den Verkäufer zustande.
3. Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten, Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir nur gegen Vorkasse (in der auf dem Bestellformular angegebenen Weise) oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung (die per E-Mail versandt werden können und auch in unserer Annahme enthalten sein kann). Auf Wunsch des Kunden, der im Bestellformular anzugeben ist, liefern wir die Ware auch gegen Bezahlung in unseren Geschäftsräumen in Gronau/Westfalen aus.
(3) Dem Kunden, welcher Unternehmer ist, steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Versendung von Ware
(1) Wir werden die Ware bis spätestens zu dem in der Auftragsbestätigung ersichtlichen Versandtermin (Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen) an den Kunden absenden, wobei dieser nur annähernd gilt und daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden darf. Ist kein Versandtermin vereinbart, werden als „auf Lager“ auszeichnete Waren spätestens am fünften Werktag (vorbehaltlich eines gemäß Absatz 2 zulässigen Abverkaufs) und alle anderen Waren innerhalb von drei Wochen versandt. Diese für die Bestimmung des Versandtermins maßgebliche Frist beginnt jeweils
(a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder
(b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.
(2) Ist die Ware bei Abgabe des Angebots durch den Kunden durch uns als „auf Lager“ gekennzeichnet und erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse, werden wir die Ware innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach unserer Annahme des Angebots auf Lager halten; geht die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums bei uns ein, sind wir jederzeit zum Abverkauf der Ware berechtigt. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb der genannten Frist von fünf Werktagen nur, solange der Vorrat reicht. Andernfalls gilt für die Versendung eine Frist von drei Wochen ab Zahlungseingang als vereinbart.
(3) In dem Fall, dass unser Lieferant Ware, die bei der Bestellung durch den Kunden durch uns als „nicht auf Lager“ gekennzeichnet war oder gemäß Absatz 2 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an uns liefert, verlängert sich die sonst nach Absatz 1 und 2 maßgebliche Frist bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zuzüglich zwei Arbeitstage, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen. Voraussetzung für diese Fristverlängerung ist, dass wir die Ware unverzüglich nachbestellt und die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten nicht zu vertreten haben.
(4) Falls die Ware aus einem der in Absatz 3 genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, werden wir dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei unseren Lieferanten verfügbar, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.
(5) Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.
5. Versand, Versicherung und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(2) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Bei Nachtanlieferung von Scheiben an den Kunden hat dieser einen geeigneten Scheibenständer bereit zu halten.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(4) Wir werden die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf unsere Kosten versichern. Sofern eine Warenwertversicherung gewünscht wird, ist diese gesondert zu vereinbaren.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt für den Fall eines etwaigen Weiterverkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des an uns zu zahlenden Kaufpreises zuzüglich eines Aufschlags von 20% an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden hiermit, die so abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei wir diese Ermächtigung im Fall des Zahlungsverzugs seitens des Kunden jederzeit widerrufen können.
7. Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen; ist der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(2) Falls die Nacherfüllung gemäß Ziff. 7 (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.
(4) Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr der Beschädigungen, ist der Besteller zur sofortigen Prüfung ohne schuldhaftes Verzögern verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind ebenfalls sofort und ohne schuldhaftes Verzögern, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich zu rügen. Weitergehende Obliegenheiten des Unternehmers gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Der nachfolgend beschriebene Ablauf regelt das Verfahren im Detail
(a) Die Anmeldung der festgestellten Reklamation muss ausnahmslos schriftlich erfolgen an: E-Mail: order@laakmann.group
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Beachtung der üblichen Bürozeiten von
Montag bis Freitag von 08:30 – 17:30 Uhr.
Die Bearbeitung der Reklamationen nach 17:30 Uhr erfolgen am nächsten Arbeitstag.
(b) Unverzichtbar sind die Informationen über
(c) Die Ware ist nach Anlieferung unverzüglich zu untersuchen und Sachmängel sind unverzüglich anzuzeigen (Wareneingangskontrolle auf offensichtliche Mängel).
(d) Zu den offensichtlichen Mängeln zählen alle durch Sichtprüfung erkennbaren Mängel und Beschädigungen; hierzu gehören insbesondere Transportschäden wie z. B. Kratzer, Bruch, Sachmängel, die bei einer weiterführenden Untersuchung (bei Glas durch den Fachmann mittels Sichtprüfung unter geeigneten Licht- und Hintergrundverhältnissen) der Ware festgestellt werden, sind bis spätestens 2 Tage nach Anlieferung zu rügen. Versteckte Sachmängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Mangelhafte Ware ist vom Käufer einstweilig aufzubewahren (HGB §379).
(e) Sobald unsere Serviceabteilung wie unter (a) bis (c) beschrieben eine Mitteilung erhalten hat, versendet unser Team automatisch an den meldenden Kunden eine Email mit der Vergabe einer Rückgabe- bzw. Reklamationsnummer und einem vorbereiteten Rückholauftrag. Dieser Rückholauftrag muss an dem zur Rücksendung bereit gestellten Artikeln gut sichtbar und sicher befestigt sein. Fehlt der sichtbar befestigte Rückholschein an der im Depot bereitgestellten Ware, kann die Mitnahme durch den Spediteur oder durch uns nicht erfolgen.
(f) Die Ware muss anschließend an dem Ort, der auch zur Anlieferung von Waren üblicherweise mit dem Spediteur oder uns vereinbart ist („Warendepot“), bereitgestellt werden. Unbedingt muss auch das originale Auslieferungsetikett zusätzlich am reklamierten Artikel fixiert verbleiben. Das Auslieferungsetikett darf bei offensichtlich mangelhaften Scheiben niemals entfernt werden; es ist zur Identifikation und Zuordnung unerlässlich. Die Anerkennung einer ansonsten berechtigten Reklamation ist in aller Regel ohne das Original-Etikett nicht mehr möglich.
(g) Ausnahmen bedürfen hier einer besonderen Absprache.
(h) Abweichend ist das Verfahren bei Transportschäden unter Beteiligung von Nachtexpress Transportdienstleistern. Diese behalten sich eine Besichtigung der beschädigten Ware und der Originalverpackung innerhalb von 5 Werktagen vor, Abholung und Rücknahme verzögern sich entsprechend und werden erst bei (Ersatz)-Anlieferung erfolgen.
(i) Sollte die Abholung auf Grund nicht bereitgestellter Ware scheitern, wird der Vorgang geschlossen. Es bedarf dann Ihrer Initiative, den Vorgang wieder zu aktivieren.
(j) Die Bearbeitung von Rückgaben und Reklamationen dauert in der Regel bis zu 14 Tagen gerechnet ab dem Eingang der Rücksendung bei der Autoglas Laakmann GmbH & Co.KG
(k) Der Vorgang wird mit der Erstellung einer Gutschrift und / oder einer Kundeninformation über den Status per E-Mail abgeschlossen.
(5) Durch Einreichung der Reklamation / Bereitstellung der beanstandeten Ware im Depot und die Rückgabe ermächtigt uns der Kunde in seinem Auftrag einen Transportdienstleister zu beauftragen und die beanstandete Ware zurückzuholen. Mit Übergabe an den Transportdienstleister gehen jegliche Art von Gefahr, das Bruchrisiko sowie die Beweislast auf den Besteller über.
(6) Sollte sich im Rahmen der Prüfung von reklamierter Ware herausstellen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, (z.B. Falschbestellung) behält sich Autoglas Laakmann das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Warenwertes jedoch mindestens 20,00 € pro Artikel zu berechnen. Ist die Ware wiederverkaufsfähig, wird sie eingelagert und der Kunde erhält eine Gutschrift abzüglich der Bearbeitungsgebühr. Bei nicht wiederverkaufsfähiger Ware erhält der Kunde eine schriftliche Mitteilung. Wird die Erteilung einer Gutschrift im Falle einer Reklamation oder einer beschädigten/falsch deklarierten Rückgabe abgelehnt, kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung eine kostenpflichtige Rücksendung der übersandten Ware veranlassen. Diese Anforderung muss per E-Mail bei der Serviceabteilung der Autoglas Laakmann veranlasst werden. Erfolgt kein Rücksendeauftrag, wird die Ware nach Fristablauf ohne weitere Kosten für den Kunden verschrottet.
(7) Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönen und Biegungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Auch für den Zuschnitt gelten die branchenüblichen Maßtoleranzen. Alle von den Herstellern herausgegebenen und verbreiteten technischen Daten, Erläuterungen und Anweisungen bezüglich der Verwendungs- und Montagearten sind vom Besteller zu beachten.
(8) Veröffentlichte Funktionsdaten von Funktionsgläsern, z.B. Wärmedurchgangskoeffizient, Schalldämmwert, Lichtdurchlässigkeit, Gesamtenergiedurchlassgrad usw., richten sich nach den gültigen Normen und nach den in den Normen festgelegten Randbedingungen. Diese Funktionsdaten sind nur gewährleistet, wenn schriftliche Gewährleistungserklärungen der Hersteller im Sinne einer Beschaffenheitsgarantie gemäß § 443 BGB vorliegen. Bei dem Einbau in Fahrzeuge können die Randbedingungen von den Normrandbedingungen abweichen, z.B. die Umgebungstemperatur, barometrische Luftdruckschwankungen, Wind, Sonnenbestrahlung und Rahmenmaterialien, entsprechend ändern sich die Funktionsdaten gegenüber den Messwerten in der Norm. Eine solche Abweichung ist nicht Gegenstand der Gewährleistung. Im Übrigen sind die allgemein anerkannten Verglasungsrichtlinien für Fahrzeuge zu beachten. Die für Sicherheitsglas typischen physikalischen Eigenschaften können ebenfalls nicht Gegenstand der Gewährleistung sein.
(9) Alle bei Glaserzeugnissen verwendeten Materialien haben rohstoffbedingte Eigenfarben, welche mit zunehmender Dicke deutlicher werden können. Auch beschichtete Gläser haben eine Eigenfarbe. Diese kann in der Durchsicht und/oder in der Aufsicht unterschiedlich erkennbar sein. Schwankungen des Farbeindrucks sind aufgrund des Eisenoxydgehaltes des Glases, des Beschichtungsprozesses, der Beschichtung sowie durch Veränderungen der Glasdicken und des Scheibenaufbaus möglich und nicht zu vermeiden. Sie sind deshalb nicht Gegenstand der Gewährleistung.
(10) Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
8. Rückgaben von Warenlieferungen
Wir unterscheiden hier die zur Anlieferung zeitnahe Rückgabe von durch uns gelieferte Ware und die Rücknahme von Ware wegen einer gewünschten Bereinigung des Lagers des Kunden. Für beide Optionen gelten genaue Regeln, die im Folgenden ohne Anspruch auf Vollständigkeit aufgelistet sind. Da es sich um eine durch uns angebotene freiwillige Serviceleistung handelt, behalten wir uns immer die Prüfung der vom Kunden angeführten Gründe und die Zustimmung zur jeweiligen Rücknahme in jedem Einzelfall vor.
(1) Unter den nachfolgend genannten Bedingungen nehmen wir freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruches Warenlieferungen, die nicht mit Mängeln behaftet sind, zurück. Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen müssen erfüllt sein, um diese grundsätzlich zugängliche Serviceleistung in Anspruch nehmen zu können:
(a) Die bestellte Ware wird nach dem Erhalt wider Erwarten nicht benötigt.
(b) Rückgabefähige Artikel müssen einen Wert von mindestens 20,00 € haben.
(c) Rückgabefähige Artikel müssen nachweislich aus einer Vorlieferung der letzten 12 Monate stammen. Rückgaben aus Lieferungen die mehr als 12 Monate zurückliegen, können wir nicht annehmen.
(d) Rückgabefähige Ware muss im Zeitpunkt der Rückgabe zu unserem aktuellen Angebotssortiment gehören.
(e) Die Auslieferungsverpackung muss unversehrt sein.
(f) Der gesamte Rückgabewert ist auf maximal 3% des erreichten Jahresumsatzes beschränkt.
(g) Der Rücktransport muss kostensparend bei einer der zukünftigen Anlieferungen durch Mitnahme durch den Spediteur bzw. auf unserer eigenen Auslieferungstour auf der Rückfahrt erfolgen. Besondere Kundenanfahrten für die Abholung einer Rückgabe sind ausgeschlossen.
(h) Rückgabeware muss beim Eingang bei unserem zurücknehmenden Auslieferungslager mängelfrei sein. Die einwandfreie Qualität der Warenrückgänge wird dort unverzüglich geprüft und schriftlich bestätigt. Nur für Warenrücknahmen mit einer solchen Bestätigung an den Kunden wird auf Grundlage des ursprünglich berechneten Preises vergütet. Bei Rücknahmen wegen Falschbestellung werden bei der Warengutschrift 15%, mindestens aber 20,00 € des ursprünglichen Verkaufspreises in Abzug gebracht für Wiedereinlagerungskosten bzw. Rückgabekosten an den Lieferanten.
(i) Eine Rücknahme von Sonderbeschaffungen und/oder -anfertigungen ist ausgeschlossen.
9. Montagen und Folgen einer vergeblichen Anfahrt
Vereinbarte Montagetermine sind seitens des Auftraggebers einzuhalten, da hiermit in den meisten Fällen auch eine Anfahrt des Monteurs verbunden ist. Erscheint der Kunde des Auftraggebers, auch nach erneuter Kontaktaufnahme, nicht in einem angemessenen Zeitraum zum vereinbarten Montagetermin, behält sich Autoglas Laakmann vor, die vergebliche Anfahrt mit einer Pauschale für den entstandenen Aufwand zu berechnen. Die Höhe dieser Pauschale berechnet sich nach dem Zeitaufwand des zuständigen Monteurs für die entgangene Montage und wird entsprechend der jeweils gültigen Vereinbarung mit dem Auftraggeber abgerechnet.
10. Haftung
(1) Unsere Haftung für Fahrlässigkeit (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit) ist im Fall des Lieferverzugs auf einen Betrag von 10% des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
(2) Wir haften nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die nach Art des jeweiligen Auftrags und der Ware und bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Einschränkungen dieser Ziffer 10 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.v. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Datenschutz
(1) Wir dürfen die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.
(2) Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind.
(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dieser Ziffer 9 genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.
(4) Der Kunde willigt ein, dass die angegebene E-Mailadresse regelmäßig für an ihn gerichtete Werbung (Newsletter) über Produkte und Dienstleistungen vom Verkäufer gespeichert und genutzt werden darf.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte an unserem Sitz (Gronau/Westf.) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
13. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weisen wir darauf hin, dass Autoglas Laakmann GmbH & Co. KG nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch nicht verpflichtet ist.
14. Vertragsergänzung
(1) Ist eine Bestimmung eines Vertrages, der unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen worden ist, unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Soweit vorstehend Überschriften zu den Ziffern verwendet werden, dienen sie nur der Orientierung, haben aber keinen selbständigen Regelungscharakter